mitlaufende Sicherungsgeräte/ Steigschutzläufer

Mitlaufende Sicherungsgeräte auf beweglicher Führung erfüllen spezielle Anforderungen:

  • Gemäß EN 353-2 darf ein Durchlauf von 1m nicht überschritten werden.
  • Mitlaufende Sicherungsgeräte sollten mit einem Falldämpfer verwendet werden.
  • Bitte auf genügend Sturzraum bei der Verwendung achten!

Besonderheit in unserem Sortiment ist der ASAP, er kann nicht nur auf vertikalen Führungen verwendet werden sondern ist auch für horizontale Verwendung zugelassen.



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MATERIALPRÜFUNG 906
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