Falldämpfer

Falldämpfende Verbindungsmittel sind Bestandteil des Auffangsystems.

Der beim Sturz entstehende Fangstoß (max. Kraftspitze) wird durch Aufreißen des Falldämpfers auf unter 6 KN reduziert. Bitte beachten Sie beim Einsatz von Falldämpfern nach EN 355 das unter dem Anwender ausreichend Sturzraum vorhanden sein muss.

Wichtig: Bitte darauf achten, das Vebindungsmittel mit Falldämpfer laut BG und Normen eine Gesamtlänge von 200 cm nicht überschreiten dürfen

MATERIALPRÜFUNG 906
TRAININGSTAGE 2023
SCHULUNGEN
HÖHENARBEIT & RETTUNG